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Vosorgevollmacht-Erben

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod
transmortale und postmortale Vorsorgevollmacht
Bei der Vorsorgevollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sollte überlegt werden, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll, sogennannte transmortale Vollmacht oder postmortale Vollmacht.
Die typischen Muster für Vorsorgevollmachten gelten -meist auch ausdrücklich - über den Tod hinaus (transmortale).
Manchmal kann es sinnvoll sein, den Erben die Abwicklung des Nachlasses - aber auch direkt mit einer postmortalen Vollmacht zu erleichtern.
Dass kann Ihnen ggf. auch ein langwieriges und teures Erbscheinsverfahren ersparen.
Dies kann vorteilhaft sein, da die Erben häufig einige Monate bis zum Vorliegen eines Erbscheins den Nachlass nicht verwallten können. Mit der transmortalen Vollmacht ist es dem Bevollmächtigten möglich, direkt nach dem Tod notwendige Entscheidungen - zum Beispiel für die Beerdigung des Vollmachtgebers, für die Vermietung von Mietshäusern, für die Kündigung von Verträgen und für die Bezahlung von Rechnung - zu treffen.

Streiten die Erben über den Nachlass vor dem Nachlassgericht wird der Nachlass häufig über einen längeren Zeitraum nicht ordnungsgemäß verwaltet. Die Nachlassverwaltung kann durch eine trans- oder postmortale Vollmacht erleichtert werden.
Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Erben
Nach dem Tod des Vollmachtgebers kann eine transmortale oder postmortale Vollmacht jederzeit von dessen Erben widerrufen werden.
Dies gilt auch für nur einen Miterben.
Beim Widerruf muss der Erbe (Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger) sich legitimieren.
Ist der Widerruf in einer notariellen Vollmacht ausgeschlossen, können die  Erben  trotz allem aus einem wichtigen Grund kündigen.
Der Widerruf durch die Erben des Vollmachtgebers kann ebenso durch eine auflösend bedingte Erbenstellung verhindert werden.
So würden die Erben bei einem Widerruf enterbt werden. Diese wäre dann in einer letztwilligen Verfügugn zu regeln.

Dr. Erbrecht ist Ihnen gerne bei der Errichtung einer trans- oder postmortalen Vorsorgevollmacht behiflich.
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