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Nachlassbesitzer

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Nachlasssicherung
Erbe kann das Erbe vom Erbschaftsbesiter verlangen
Erbschaftsbesitzer ist, wer etwas aus der Erbschaft erlangt hat.
Der Erbe kann von diesem die Herausgabe verlangen.

Der Erbschaftsanspruch umfasst tpyischerweise die Herausgabe
  • der Nachlassgegenstände
  • auch solcher Gegenstände, die mit Mitteln der Erbschaft erlangt wurden,
  • sowie Nutzungen

Der Erbschaftsbesitzer hat auch kein Recht die Gegenstände zurückzubehalten, wenn er Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigt ist.

Ist die Herausgabe des Gegenstandes nicht möglich hat der Erbschaftsbesitzer Wertersatz zu leisten.
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