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Erben

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod
Vererben ist einfach - Erbe sein, manchmal schwierig und sogar gefährlich!
Wir wird man Erbe?
Erbe kann man werden: aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag.
Man spricht vom Berufungsgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. der gewillkürten Erbfolge.

Erbe werden kann man auch, nachdem ein Testament für unwirksam erklärt oder angefochten wurde.
Schließlich kann man auch Erbe werden, wenn die vorhergehenden Erben das Erbe ausschlagen. Gerade dann kann es sein, dass der Nachlass überschuldet ist.

In Deutschland bedarf keiner ausdrücklichen Annahme der Erbschaft; diese kann auch stillschweigend angenommen, etwa dadurch, dass man sich wie der Erbe verhält.
Sie müssen auch nicht etwa zum Nachlassgericht nach Bonn, um dort eine Annahmeerklärung abzugeben.

Achtung: Eine einmal angenommen Erbschaft kann grundsätzlich nicht mehr ausgeschlagen werden. Vielleicht kommt aber noch eine Anfechtung der Annahme in Betracht.

Bei Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätzlich mit seinem Privatvermögen für Schulden des Erblassers!
Um das zu vermeiden kann einerseits eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erwirkt werden (zum Beispiel durch Inventarisierung, Nachlassinsolvenz) oder anderseits das Erbe ausgeschlagen werden.
Weitere Hinweise zur Ausschlagung des Erbes.

Erben mehrere, so kommt es vielfach zu einer zähen Erbauseinandersetzung.
Streit und langwierige Verhandlungen und Klagen sind häufig vorprogrammiert.
Das ist die Stunde der Fachanwälte für Erbrecht!
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