Testamentsvollstreckerklausel - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

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Testamentsvollstreckerklausel

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > Testamente
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung in seiner letzwilligen Verfügung kann der Erblasser seine Herrschaft über sein Vermögen mit Hilfe des Testamentsvollstreckers über seinen Tod hinaus ausüben.

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, den Willen des Erblassers zu erfüllen.

Die Testamentsvollstreckung hat viele Vorteile:

Der Nachlass wird vor ungeeigneten (Minderjährigen) oder böswilligen Erben geschützt.
Bei einer Vielzahl von Beteiligten wird die Abwicklung des Nachlasses erleichtert.
Zur Sicherung der Unternehmensnachfolge.

Neben der Abwicklungsvollstreckung gibt es die Dauertestamentsvollstreckung, die schlichte Verwaltungsvollstreckung, die Nacherbentestamentsvollstreckung, die Vermächtnis-Testamentsvollstreckung sowie die Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis.

Allerdings kann das Amt des Testamentsvollstreckers - je nach Nachlass - recht mühselig und komplex sein.Die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers ist daher sehr wichtig. Testamentsvollstrecker kann auch der Erbe sein, oder ein unbeteiligter Dritter, aber auch ein Anwalt, wobe sich ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein entsprechend fortgebilderter Anwalt für eine komplexere Testamentsvollsteckung eignet. Eine noch rudimentäre Liste von Testamentsvollstreckern bietet die "Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V." in Bonn.

Auch die Testamentsvollstrecker-Liste des DVEV ist noch nicht flächendeckend.

Dann sollte auch an eine angemessene Vergütung für den Testamentsvollstrecker gedacht werden. Nur wer, etwa davon hat, wer sich um eine sachgerechte Auseinandersetzung kümmern.

"Dr. Erbrecht" ist Ihnen gerne bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung mit individuellen auf Ihren Fall zugeschnittenen Anweisungen behilflich. In besonderen Fällen kann er auch persönlich die Testamentsvollstreckung übernehmen.

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