Erbvertrag-Überprüfung - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

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Erbvertrag-Überprüfung

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > Erbvertrag
Der Erbvertrag wird in der Praxis meist vom Notar im Auftrag des Erblassers oder eines anderen Beteiligten entworfen.

Der Notar ist an sich zur Neutralität verpflichtet und darf daher keiner der Beteiligten benachteiligen. Doch der Auftraggeber schafft es häufig, vom Notar einen Vertrag entwerfen zu lassen, der zu seinem - einseitigen - Vorteil ist. Dies hat man etwa bei den zahlreichen - sittenwidrigen - Vereinbarungen über den Güterstand gut erkennen können.

Hinweis: Bestehen Sie daruaf, vom Notar vorab einen Entwurf des Erbvertrages zu übersenden. Dann lassen Sie den Erbvertrag von einem Erbrechtspezialisten dahin gehend überprüfen, ob auch Ihre Interessen ausreichend gewahrt sind.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buestedde klopft den Erbvertrag gerne darauf hin ab, ob auch Ihre Interessen gewahrt werden.



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