Bestattungskosten in Bonn - Wer trägt die Kosten der Bestattung? - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

Direkt zum Seiteninhalt

Bestattungskosten in Bonn - Wer trägt die Kosten der Bestattung?

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Bestattung
Bestattungskosten - wer trägt sie?
Die Kosten der Bestattung tragen die Erben. So ist das im Gesetz geregelt.
Derjenige der die Bestattungskosten voauslagt hat (z.B. der Totenfürsorgeberechtigte), kann diese also grundsätzlich von den Erben zurückfordern. 
Wenn die Übernahme der Bestattungskosten durch die Erben nicht möglich ist, so sind auch hilfsweise die nahen Angehörigen insbesondere die Ehegatten als Unterhaltspflichtiger Schuldner.
Ist die Bestattung von einem anderen vorgenommen und bezahlt worden, so wird dieser häufig von den Erben Ersatz der Kosten verlangen.
Ersetzt werden können grundsätzlich nur die angemessenen Bestattungskosten.

Die Kostentragungspflicht der Erben ist eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. Die Haftung kann daher in gewissen Fällen auf den Nachlass begrenzt werden, z.B. durch Beantragung einer Nachlassinsolvenz oder durch Errichtung eines Inventars.
Wenn die Erben oder Unterhaltspflichtigen die Kosten der Beerdigung nicht tragen können, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, § 74 SGB XII. Sollte diesen die Kosten bereits beglichen haben, können sie von den Sozialhilfeträger die Erstattung verlangen.
Bestattungskosten in Bonn und Umgebung

Auch der Pflichtteilsberechtigt trägt seinen Anteil an den Bestattungskosten. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf den Nettonachlass nach § 2311 BGB. Auch hier dürfen die Bestattungskosten (Herrichtung des Grabes) vom Aktivnachlass abgezogen werden. Allerding gilt das nicht Kosten der Grabpflege. Für die muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht nach seiner Pflichtteilsquote aufkommen.

Relevant werden die Bestattungskosten vor allem aber auch die Grabpflege bei der Erbschaftssteuer.
Der mit den Grabpflegekosten belastete darf die Kosten der üblichen Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer steuermindernd ansetzen.

Die Bestattungskosten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie richten sich auch nach den unterschiedlichen Bestattungsarten ( Urne, Wahlgrab, Reihengrab), der Lage und der Ruhefrist (meist zwischen 10 und 40 Jahren).

Weitere Hinweise zu Bestattungskosten gibt es bei dem gemeinnützigen Verein " Aeternitas" aus Königswinter. Sie erstellen regelmäßig Statistiken zum Bestattungsmarkt.

Der Bund der Steuerzahler appelliert an die Stadt Bonn, die Friedhofsgebühren zu senken. Für eine Sargbestattung zahlte man 3900 Euro im Jahre 2012, für eine Urnenbestattung 1.470 Euro. Der Landesdurchschnitt liege jedoch bei 2.683 bzw. 1077 Euro. Der Bund der Steuerzahler (www.steuerzahler-nrw.de) hat die Friedhofsgebühren verglichen.

Kosten der Bestattung, also der Erwerb eines Grabes für 15 Jahre, in Bonn: 2015 wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen:

  • Sargwahlgrab: 2158,96 Euro
  • Sargreihengrab: 1933,05 Euro
  • Urnenwahlgrab: 1233,51 Euro
  • Urne anonym: 1552,80 Euro
  • Urne Friedhain: 1552,80 Euro
  • Urne pflegfreies Urnenreihengrab: 1552,80 Euro.



Zurück zum Seiteninhalt