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pflichtteilsberechtigter-Erbe

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Pflichtteil
Pflichtteil - Erbe: ein schwieriges Verhältnis
Das Einfordern des Pflichtteils - sein "Geltendmachen" gegenüber den Erben löst, Reaktionen aus.

Zunächst wird der Erbe in der Regel nicht erfreut sein, und das kann den Familienfrieden weiter gefährden.
Aber es löst auch eine Reihe weitere Folgen aus:

Mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs entsteht auch die Erbschaftsteuer.
Häufig wird die Geltendmachung auch zu einer Enterbung führen, bzw. die Folgen einer Jastrow`schen Klausel auslösen.
Mit der richtigen Geltendmachung kann Verzug ausgelöst werden und damit die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs gewährleistet werden, was gerade bei längeren Pflichtteilsstreitigkeiten eine erhebliche Rolle spielen kann.

Daher sollte bereits bevor der Pflichtteil geltend gemacht werden, eine Beratung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts erfolgen.
Sprechen Sie mir Dr. Buerstedde - erst als Anwalt auf den Pflichtteil spezialisiert.
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