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Testamente für überschuldter Kinder

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Testament für überschuldete Kinder
Sollte ein hochverschuldetes Kind testamentarisch begünstigt werden?
Schließlich besteht die Gefahr, dass die Erbschaft den (Insolvenz-)gläubigen zu Gute kommt - und nicht dem Kind?

Wird anderseits das Kind enterbt oder schlägt das Kind das Erbe aus, könnte der Pflichtteil von den Gläubigern gepfändet werden, wenn dieses vom Kinde geltend gemacht wird.
Wird der Pflichtteil aber nicht geltend gemacht, so gehen die Gläubiger - nach derzeitiger Rechtsprechung - allerdings leer aus.

Schlägt das Kind aus (Erbausschlagung), könnten (dessen) Kinder - etwa als Ersatzerben - profitieren.

Als Testator können Sie nicht kontrollieren, ob das Kind ausschlägt und den Pflichtteil verlangt.

Lebzeitig könnten Sie mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag jedoch, die Geltendmachung des Pflichtteils ausschließen.

Daher sollte erwogen werden, dem Kind pfändungsfreies Vermögen zukommen zu lassen, etwa ein persönliches Wohnungsrecht, ein Rentenvermächtnis in Höhe der Pfändungsfreibeträge.

In diese Richtung geht die Testamentsgestaltung für überschuldete Kinder, das "Überschuldetentestament".
Favorisiert wird hier meist die sog. Vor- und Nacherbschaft, gekoppelt mit einer Testamentsvollstreckung. Hier ist das überschuldete Kind nur Erbe auf Zeit - Begünstigungen erfolgen durch den Testamentsvollstrecker.
Eine ähnliche Konstruktion wird beim sog. "Behindertentestament" eingesetzt.

Zusätzlich kann testamentarisch der Pflichtteilsanspruch beschränkt werden. Das Gesetz sieht hier die Möglichkeit der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht vor.

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