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Testament errichten

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Testament verfassen - woran zu denken ist
Sie wollen ein Testament errichten? Ja, herzlichen Glückwunsch!
Ein Testament ist fast immer sinnvoll:
  • zur Sicherung der Versorgung von Angehörigen
  • zur Vermeidung von Erbstreit
  • um Erbschaftssteuer zu sparen

Ein Testament errichten - worauf geachtet werden sollte:
  • Regelungen der Erbfolge, wie Erbeinsetzung, Enterbung, die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbfolge
  • Regelungen von Einzelzuwendungen, wie Vermächtnisse, Auflagen und Vorausvermächtnisse
  • Regelungen der Auseinandersetzung unter mehreren Erben, wie Teilungsanordnungen Ausschließung der Auseinandersetzung, Ausgleichspflichten
  • Regelungen des Pflichtteils, wie Entziehung, Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, Anrechnung von Vorabschenkungen auf den Pflichtteil
  • Aufhebung früherer Verfügungen von Todes
  • Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
  • Aufhebung des Erbvertrags durch einen neuen Erbvertrag
  • Rücktritt vom Erbvertrag

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde ist Ihnen gerne bei der Errichtung eines fachmännischen Testaments behilflich.
Testamentserrichtung - woran noch zu denken ist!

Bei der Testamentserrichtung sollte man noch denken an:
  • Regelungen der Zuständigkeiten eines Dritten
  • Testamentsvollstreckung und Person des Testamentsvollstreckers
  • Anordnung, dass die Auseinandersetzung unter den Miterben nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll.
  • Benennung eines Dritten, der den Vermächtnisnehmer bestimmt
  • Benennung eines Dritten, der den Vermächtnisgegenstand bestimmt
  • Anordnung eines Schiedsgerichts
  • Bestimmung der Rechtsordnung - Wahl deutschen oder ausländischen Rechts
  • Steuerliche Regelungen

Regelungen mit familienrechtlichem Inhalt
  • Eheliches Güterrecht
  • Ausschluss oder Beschränkung der Vermögenssorge durch die Eltern oder einen Elternteil im Hinblick auf das Vermögen, das das Kind von Todes wegen erwirbt
  • Benennung eines Vormunds für das minderjährige Kind
  • Ausschluss einer Person von der Vormundschaft
  • Anordnungen über die Führung der Vormundschaft
  • Verwaltungsanordnung für den Vormund
  • Besonderheiten bei Auslandsbezug

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