Unternehmen - Ziele - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

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Unternehmen - Ziele

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > vorweggenommene Erbfolge
Ziele der Unternehmensnachfolge

Typische erbrechtliche Ziele der Nachfolgegestaltung

  • Unternehmenssicherung
  • Geeigneter Unternehmensnachfolger
  • Versorgung des Unternehmers und seiner Familie
  • Gleichbehandlung von Kindern
  • Ausschaltung von Problempersonen


Typische steuerrechtliche Ziele der Nachfolgegestaltung

  • Vermeidung von Erbschaftsteruer und Schenkungssteuer
  • Vermeidung von Ertragsteuer - keine Aufdeckung stillter Reserven
  • Vermeidung von Grunderwerbsteuer

Absicherung des Unternehmers
Ein Ziel des Übergebers kann es sein, seine Altersversorgung durch die lebzeitige Übertragung seines Vermögens an die künftigen Erben zu sichern. Dies kann insbesondere dann Sinn machen, wenn der Übernehmer mit dem Vermögen besser wirtschaften kann, er zum Beispiel das Haus besser vermieten, höhere Zinsen erzielen, das Unternehmen besser führen kann.

Es gibt verschiedene Wege, eine Absicherung des Übergebers zu erreichen.

  • Vereinbarung und Bestellung eines Wohnrechts für die selbstgenutzte Wohnung
  • Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchs am selbstgenutzten Grundstück
  • Bestellung eines Nießbrauches an sonstigen Vermöggegenständen
  • Vereinbarung von Rentenleistungen, wie Leibrente oder dauernde Last
  • Vereinbarung einer Schuldübernahme
  • Vereinbarung eines Revalutierungs- und/oder Belastungsvorbehalts
  • Einzahlung in eine Kapitallebensversicherung
  • Pflegeleistungen
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