Rechtsberatung im Erbrecht in Bonn und Bornheim - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

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Rechtsberatung im Erbrecht in Bonn und Bornheim

Kanzlei
Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Buerstedde
Wie sieht eine erbrechtliche Beratung in einer Vorsorge- oder Erbrechtssache aus?
Bevor ein Beratungsgespräch vereinbart wird, versucht Rechtsanwalt Dr. Buerstedde mit Ihnen - meist telefonisch- zu klären, ob er Ihnen überhaupt helfen kann, und welche Unterlagen beim Beratungsgespräche erforderlich sind.
Manchmal wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen, wie Unterlagen, die Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus dokumentieren, wie Einkommensverhältnis (Gehaltsbescheinigungen, Mietverträge) usw., dann kann Dr. Wolfgang Buerstedde Sie effektiver beraten.

Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen in Bonrheim-Roisdorf oder in Bad Godesberg statt.
Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führt er das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.
Für die Erstberatung fällt grundsätzlich ein Honorar von 226,10 Euro an.
Mit einer  schriftlichen Zusammenfassung müssen Sie mit Gebühren von 250 Euro rechnen.



Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das erbrechtliche Beratungsgespräch
Bbereiten Sie sich auf unser Beratungsgespräch vor:

Um Sie bei Ihrer Nachlassgestaltung etwa bei der Errichtung eines Testaments optimal zu beraten, benötige ich in der Regel folgende Informationen:
  • Ihre Persönliche Daten (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtstag, Staatsangehörigkeit) und von denen, die Sie begünstigten möchten;
  • Ihre Korrespondenzadresse und Wohnsitz;
  • Güterstand sofern verheiratet (gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft);
  • Familienbaum mit der näheren Verwandtschaft;
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen wie Kapitalvermögen, Grundvermögen (ggf. mit Grundbuchauszügen), ausländisches Vermögen, Lebensversicherungen, Schulden, Kunstobjekte, Betriebsvermögen, geschlossene Fonds
  • Sollten Sie einen Vorsorgeordner oder eine Vorsorgemappe haben, können Sie diese auch bereits vor der Beratung in der Anwaltskanzlei abgeben.

Die Angaben sind für eine sachgerechte und optimale Nachlassberatung notwendig.

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