Kosten der erbrechtliche Beratung durch Fachanwalt für Erbrecht - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

Direkt zum Seiteninhalt

Kosten der erbrechtliche Beratung durch Fachanwalt für Erbrecht

Kanzlei
Was kostet die anwaltliche Beratung im Erbrecht?
Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert.
Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit.
Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an.
Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!

Die Kosten des Anwalts für außergerichtliche Tätigkeiten können Sie mit dem Anwalt vereinbaren.  
Häufig wird nach dem "Streitwert" und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Der Stundensatz beträgt durchschnittlich 200 bis 500 Euro.

Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 235 Euro (Brutto bei 19% Umsatzsteuer 44,65 Euro), insgesamt 279,65 Euro.
Für die Erstberatung in Bonn und Bornheim (Roisdorf) nimmt er grundsätzlich  226,10 (190 Euro netto).
250 Euro bei der schriftlichen  Zusammenfassung des Beratungsgesprächs.
Sie können auch die Erbrecht-Hotline nutzen für 3 Euro die Minute unter 0900-10 40 801 aus dem deutschen Festnetz, um direkt beraten zu werden.



Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu begleichen, so sollten Sie prüfen, ob Sie Beratungshilfe erhalten können. Hierzu sollten Sie bereits, bevor Sie zum Rechtsanwalt gehen, beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, Beratungshilfe beantragen. Als Bonner müssten Sie beim Amtsgericht Bonn die Beratungshilfe beantragen.
Bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Bonn erhalten Sie dann einen Beratungshilfeschein, wenn Sie nachweisen, dass Sie vermögenslos sind. Zum Nachweis sollten Sie neben Ihrem Personalausweis noch Ihren Mietvertrag, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid vorlegen.
Nach Vorlage des Beratungshilfescheines und der Zahlung von 15 Euro kann die Rechtsberatung grundsätzlich ohne weitere Kosten erfolgen.
Sollte ein Prozess geführt werden müssen, kann Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Prozesskostenhilfe beantragen.
Beratungshilfe können Sie regelmäßig nicht erhalten, wenn die Beratung von einer Rechtschutzversicherung abgedckt ist.
Zurück zum Seiteninhalt