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Lebensversicherung

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Lebensversicherung gehört zur Nachlassgestaltung
Für viele, die sich nicht allein auf die staatliche Altersversorgung verlassen wollen, kann eine private Lebensversicherung sinnvoll sein. Wenn es um die Tragung der Bestattungskosten geht, kann eine Sterbegeldversicherung in Betracht kommen. Bei der derzeitigen - offenbar noch längere Zeit andaurenden geringen Zinsniveau - sollte der Abschluss jedoch gut überlegt sein. In Bonn zeigt auch die Übernahme und der Wegzugs des Deutschen Herolds, dass es mit dem Lebensversichern nicht so gut bestellt ist.
Eine Kapitallebensversicherung bietet sich zur Versorgung des Ehegatten oder sonstiger Abkömmlinge an und sollte daher bei der Nachfolgeplannung bedacht werden.
Lebensversicherungen gibt es in zwei Formen: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung auf das Leben.
Die Kapitallebensversicherung enthält eine Risikoversicherung gekoppelt mit einem Sparvertrag. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme.
Der Versicherungsnehmer kann den Inhalt eines Lebensversicherungsvertrags gestalten. So kann er die Lebensversicherung auf einen bestimmten Erlebensfall nehmen, z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters, oder einen Todesfall. Außerdem kann der Versicherungsnehmer festlegen, ob er selbst oder eine andere Person die versicherte Person sein soll. Bei einer anderen Person bedarf es der Einwilligung der versicherten Person. Auch kann er bestimmen, ob der Anspruch auf die Versicherungssumme gegen das Versicherungsunternehmen ihm selbst, seinen Erben oder einem Bezugsberechtigten zustehen soll. Je nach Gestaltung unterscheiden sich die steuerlichen Folgen.
Die Rentenlebensversicherung unterscheidet sich von der Kapitallebensversicherung durch die Auszahlung: Während bei der Kapitallebensversicherung die Versicherungssumme in einer Summe an den Versicherungsnehmer bzw. dem Begünstigten ausgezahlt wird, wird bei der Rentenlebensversicherung die Versicherungssumme als regelmäßig wiederkehrende Leistung ausgezahlt.
Zuweilen gibt es auch Streit, wem die Kapitallebensversicherung zusteht.
Die Bonner Rundschau hat zuletzt von einem Fall des Landgerichts Bonn berichtet. Hier hatte sich die Frau gegen die Pfändung der Lebensversicherung ihres Ehemannes von über 100.000 Euro durch die Bank gewehrt. Die Lebensversicherung sei nach ihrer Ansicht auf sie abgetreten worden. Das Bonner Landgericht hat jedoch der Bank Recht gegeben, weil die Ehefrau die Abtretung nicht beweisen konnte.
Streitigkeiten über die Lebensversicherung entstehen, etwa wenn die Erben die Versicherung widerrufen, oder der Wert der Versicherung beim Pflichtteil berücksichtigt werden soll.
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