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Erbengemeinschaft

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Miterben - ein zweifelhaftes Vergüngen

Sie sind Miterbe! Dann läßt sich Streit kaum vermeiden.

Zwischen
Miterbengemeinschaft ist ein rechtlich schwierige Gesamthandsgemeinschaft.
Hoch umstritten ist etwa handeln kann: mit Mehrheit oder einstimmig.

Grundsätzlich kann die
Erbengemeinschaft über einen Gegenstand des Nachlasses nur einstimmig verfügen.

Zahlreiche rechtliche Probleme entstehen etwa auch, wenn ein Miterbe die Wohnung des Erblasser nutzt. Ist zur Zahlung einer "Miete" verpflichtigt oder kann er umsonst wohnen, und dann gleichzeitig aber die Kosten der Erbengemeinschaft aufbürden?

Zum Glück kann jeder
Miterbe auf Auseinandersetzung klagen... was auch in einer kost- und langwierigen Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) enden kann..

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde berät Sie gerne bei Ihren rechtlichen Fragen zur Auseinandersetzung mit Ihren Miterben. Weitere Info zur Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung vom Erben-Anwalt.

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Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde - Fachanwalt für Erbrecht - Vererben und Erben in Bonn, Tel. 0228-37 11 07

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