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Unternehmervorsorgevollmacht

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Unternehmervorsorgevollmacht

Auch Unternehmer können plötzliche Ausfälle erleiden und Sterben.
Dann sollte die
Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt sein.
Dies geschieht durch eine Vorsorgevollmacht zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens oder kurz:
Unternehmervosorgevollmacht.

Eine
notarielle Unternehmervorsorgevollmacht ist jedenfalls dann sinvoll, wenn das Handeslregister involviert ist.

Die Unternehmensvollmacht ist typischerweise eine
Generalvollmacht.

Häufig empfiehlt sich auch eine unternehmesspezifische
Kündigungsvollmacht, damit dem Bevollmächtigten für die Kündigung eine Teilausfertigung zur Verfügung steht.
Sinnvoll kann auch die Identifizierung des Vollmachtgebers nach dem
Geldwäschegesetz durch den Notar sein, um Schwierigkeiten mit Banken zu vermeiden.

Dem Bevollmächtigten sollten auch
Handlungsanewesifungen für Sofortmaßnahmen für die Notfallplanung erteilt werden.

Die Vollmacht sollte auch Fragen des Post- und Fernmeldeverkehr - vor allem auch des E-Mailverkehrs - umfassen.

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