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Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge frühzeitig angehen!

Jezt ist es wieder Zeit sich mit der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen:

  • das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Gesetz zum Erb- und Verjährungsrecht
  • Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)


Das wesentliche Ziel der Unternehmensnachfolge liegt darin sicherzustellen, dass das Unternehmen auch nach dem Ausscheiden des Firmenchefs weiter blüht und gedeiht.

Die Ziel kann am besten im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge erreicht werden: Entweder stufenweise durch Aufnahme des Unternehmensnachfolgers als Gesellschafter und dem späteren Ausscheiden des Seniors oder durch Betriebsübergabe im Ganzen.

Die
Sicherung der Unternehmensführung sollte durch wenige Hände erfolgen. Zu viele Köche verderben den Brei. Eine schwerfällige Erbengemeinschaft muss vermieden werden. Allzu oft führen Erbengemeinschaften zur Zerstücklung des Nachlasses und zur Insolvenz des Unternehmens.

Durch die
Vorwegerbfolge können Pflichtteilsansprüche vermindert oder vermieden werden. So könnenim Erbfall Liquiditätsschwierigkeiten verringert werden; zumal Erbschaftssteuer und Pflichtteilsansprüche sofort fällig sind.

Pflichtteilsanrechnungen und Pflichtteilsverzichte sind häufig effektive und sinnvolle Maßnahmen.

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Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde - Fachanwalt für Erbrecht - Pflichtteilsrecht - Nachlassplanung | info@dr-erbrecht.de

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